Betriebsmedizin

Die Aufgabe des Betriebsarztes ist die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Menschen sowie die Mitwirkung bei der Wiederherstellung der Gesundheit. Es gibt diverse gesetzliche Bestimmungen z.B. Arbeitschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinschen Vorsorge (ArbMesVV), Unfallverhütungsvorschrift (DGUV) uvm.

Es werden Vorsorgeuntersuchungen von Eignungs-/Tauglichkeitsuntersuchungen unterschieden. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen durchgeführt.

 

Wir führen auch Offshore-Untersuchungen für Tätigkeiten auf Öl-Plattformen, Windkraftanlagen und zugehörigen Schiffen durch nach dem britschen Untersuchungs Standard OGUK (Oil&Gas UK), ehemals UKOOA.

Seit 2023 OEUK (Offshore Energies UK).

Diese Untersuchungen werden gem. HardangerAbkommen auch auf norwegischen und niederländischen Plattformen anerkannt. Siehe auch http://oeuk.org.uk/oeuk-register-doctor-overseas-table/